KI am Arbeitsplatz wirft arbeitsrechtliche Fragen auf. Dieser Leitfaden gibt HR in österreichischen Unternehmen Orientierung. Dies ist keine Rechtsberatung.
Mitbestimmung
In Österreich können Kontroll- und Personalsysteme der Mitbestimmung unterliegen: Maßnahmen mit Menschenwürde-Berührung sind nach dem Arbeitsverfassungsgesetz typischerweise zustimmungs-/betriebsvereinbarungspflichtig. KI, die Leistung misst oder überwacht, fällt häufig darunter — klären Sie das früh mit dem Betriebsrat.
Datenschutz der Beschäftigten
Beschäftigtendaten unterliegen der DSGVO: Rechtsgrundlage, Zweckbindung, Minimierung. Bei sensiblen Anwendungen helfen kontrollierte Umgebungen und klare Zugriffsregeln.
Transparenz und Akzeptanz
Transparenz, frühe Einbindung und Schulung schaffen Akzeptanz; menschliche Kontrolle bei Personalentscheidungen ist zentral. osFoundry bietet laut Anbieter Zugriffskontrolle und Audit-Spuren. dgm gestaltet solche Architekturen, ist ein unabhängiger Integrationspartner (nicht mit osFoundry/OS LLC verbunden) und hat bisher keine abgeschlossenen Kundenintegrationen.
Fazit
Mitbestimmung, Datenschutz und Transparenz sind die HR-Eckpunkte beim KI-Einsatz. Kontaktieren Sie dgm für eine konforme Umsetzung — und Ihre Rechtsberatung für die Details.