Die EU-KI-Verordnung — der AI Act — ist der zentrale Rechtsrahmen für KI in Österreich. Dieser Leitfaden fasst Pflichten und Fristen zusammen. Dies ist keine Rechtsberatung.

Kein eigenes österreichisches KI-Gesetz

Der AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) gilt unmittelbar — eine Verordnung, kein Gesetz, das Österreich erst umsetzen müsste (RTR KI-Servicestelle). Es gibt kein separates materielles österreichisches KI-Gesetz. National geplant ist nur ein Durchführungs-/Begleitgesetz zur Behördenbenennung — Mitte 2026 noch nicht beschlossen.

Pflichten nach Risikoklasse

Der AI Act stuft Systeme nach Risiko ein: verbotene Praktiken, Hochrisiko (strenge Pflichten), Transparenz (z. B. Kennzeichnung KI-generierter Inhalte) und minimales Risiko. Die meisten Geschäftsanwendungen fallen in die unteren Klassen — entscheidend ist die ehrliche Einstufung.

Die Fristen (Stand 2026)

DatumWas gilt
2. Feb 2025Verbote + KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) — in Kraft
2. Aug 2025GPAI-Modellpflichten + Governance — in Kraft
2. Aug 2026Hochrisiko (Anhang III) + Transparenz — noch nicht
2. Aug 2027Hochrisiko (Anhang I) — noch nicht

Quelle: RTR KI-Servicestelle — Zeitplan. Mehr zum aktuellen Stand im AI-Act-2026-Leitfaden.

Zuständigkeit noch offen

Österreich hat seine Behörden noch nicht formell benannt; die KI-Servicestelle bei der RTR berät und koordiniert. Für die Umsetzung im Betrieb hilft KI-Governance. dgm gestaltet Architekturen auf Basis von osFoundry mit Audit-Spuren und Zugriffskontrolle; dgm ist ein unabhängiger Integrationspartner (nicht mit osFoundry/OS LLC verbunden) und hat bisher keine abgeschlossenen Kundenintegrationen.

Fazit

Der AI Act gilt direkt, gestaffelt bis 2027, ohne eigenes österreichisches KI-Gesetz. Kontaktieren Sie dgm, um Ihre KI-Systeme einzuordnen und konform aufzustellen.