Die Forschungsprämie ist das wichtigste österreichische Instrument für KI-Entwicklung. Dieser Beitrag erklärt sie. Dies ist keine Steuerberatung.
14% — refundierbar
Die Forschungsprämie ist eine Steuergutschrift von 14% der förderfähigen F&E-Aufwendungen, die dem Abgabenkonto gutgeschrieben wird und nicht steuerpflichtig ist — sie wirkt also auch bei Verlust wie eine Auszahlung (USP). Es ist eine Steuergutschrift, keine Förderung — siehe die Unterschiede.
Was qualifiziert
Echte KI-Eigenentwicklung und experimentelle Entwicklung können qualifizieren; fertige Software nicht. Für eigenbetriebliche F&E ist ein FFG-Jahresgutachten nötig (FFG). Auftragsforschung ist gesondert geregelt — siehe Auftragsforschung.
Reform 2026
Die FoPV-Novelle (BGBl. II Nr. 302/2025) lässt den Satz bei 14%, verschärft aber Dokumentation und die Abgrenzung zur marktnahen Entwicklung — wichtig für produktnahe KI-Projekte. Zum Antrag siehe den eigenen Leitfaden.
dgm
dgm ist keine Förderstelle, liefert aber die KI-Implementierung auf Basis von osFoundry, die selbst förderfähige F&E sein kann. dgm ist ein unabhängiger Integrationspartner (nicht mit osFoundry/OS LLC verbunden) und hat bisher keine abgeschlossenen Kundenintegrationen.
Fazit
14% refundierbar für echte KI-F&E — die Reform verschärft die Doku, nicht den Satz. Kontaktieren Sie dgm für die Umsetzung und Ihre Steuerberatung für die Eignung.